⚖️ E-Zigaretten in der Schweiz: Gesetze & Vorschriften 2025 – was ist erlaubt, was nicht?
Du willst in der Schweiz vapen – aber legal & up to date? 🚀 Dann bist du hier richtig. Wir zeigen dir, welche Regeln seit dem neuen Tabakproduktegesetz (TabPG) gelten, welche Einschränkungen für Einweg-Vapes existieren und warum es keine 30.000-Puff-Geräte mehr gibt.
👶 Wer darf kaufen? – Mindestalter 18
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der ganzen Schweiz:
👉 E-Zigaretten dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.
Das betrifft alle Geräte – ob mit oder ohne Nikotin, Pod-System oder Einweg. Händler müssen die Alterskontrolle sowohl im Laden als auch online konsequent durchführen.
🚫 Werbung, Promotion & Sponsoring – klare Verbote
Die Werbung wurde mit dem TabPG massiv eingeschränkt:
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❌ Keine Plakate oder Kinowerbung
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❌ Keine Gratisabgaben oder Promotions an Jugendliche
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✅ Online-Werbung nur, wenn Minderjährige nachweislich ausgeschlossen sind
Zusätzlich können die Kantone strengere Regeln erlassen. Beispiel: Genf ist bereits noch restriktiver.
🏢 Wo ist Vapen verboten?
Das TabPG dehnt den Passivrauchschutz auf E-Zigaretten aus.
👉 Dampfen ist damit in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen sowie an Arbeitsplätzen untersagt.
Das gilt für Restaurants, Bars, Kinos, Büros oder auch im ÖV. Arbeitgeber sind verpflichtet, das Verbot umzusetzen.
💸 Steuern seit 1.10.2024
Seit dem Inkrafttreten des TabPG sind E-Zigaretten-Produkte bundesweit steuerpflichtig:
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🔹 Nachfüll-Liquids: 0.20 CHF pro ml
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🔹 Einweg-Vapes (Puffs): 1.00 CHF pro ml
Das macht sich im Verkaufspreis deutlich bemerkbar.
📏 2 ml Limit für Einweg-Vapes – das Ende der „Riesen-Puffs“
Die Schweiz folgt den EU-Standards: Einweg-Vapes dürfen nur noch 2 ml Liquid enthalten.
👉 Konsequenz:
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Geräte mit 15.000 bis 30.000 Zügen wie ELFBAR 2500, LOST MARY BM3500 oder MO5000 sind nicht mehr erlaubt.
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Händler dürfen solche Produkte nicht mehr neu in den Umlauf bringen.
Stattdessen setzt die Industrie auf Hybrid-Vapes:
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ELFBAR AF5000 → 2 ml Tank + Nachfüllbehälter, bis ca. 5000 Züge
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LOST MARY BM6000 → Hybrid-System, bis ca. 6000 Züge
👉 Diese Geräte erfüllen die 2 ml-Regel, bieten aber mehr Züge dank Nachfüllcontainer und wiederaufladbarem Akku.
🗳️ Einweg-Vapes vor dem Aus
Am 4. Juni 2025 hat das Parlament entschieden:
➡️ Einweg-E-Zigaretten sollen ganz verboten werden.
Der Bundesrat muss nun die Details umsetzen (Übergangsfrist, Ausnahmen, Kontrollen). Klar ist:
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Reine Disposables haben keine Zukunft.
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Hybrid- oder wiederaufladbare Systeme bleiben erlaubt.
Einige Kantone wie Genf haben den Verkauf von Einweg-Geräten schon heute untersagt.
🔍 FAQ – die häufigsten Fragen
Ab welchem Alter darf man in der Schweiz vapen?
👉 Ab 18 Jahren, landesweit.
Sind Einweg-Vapes noch erlaubt?
👉 Ja, aber nur mit max. 2 ml – Geräte mit 15–30k Puffs sind verboten. Ein komplettes Verbot wurde beschlossen, ist aber noch in Umsetzung.
Darf ich im Restaurant oder im Büro dampfen?
👉 Nein. Der Passivrauchschutz gilt auch für Vapes in geschlossenen Räumen und am Arbeitsplatz.
Welche Steuern fallen an?
👉 0.20 CHF/ml bei Liquids, 1.00 CHF/ml bei Einweg-Geräten.
Welche Alternativen gibt es zu Disposables?
👉 Hybrid-Vapes (z. B. ELFBAR AF5000, LOST MARY BM6000) oder klassische Pod-Systeme.
🚀 Fazit
Die Schweiz hat seit Oktober 2024 einheitliche, klare Regeln für E-Zigaretten:
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✅ Mindestalter 18
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✅ Strenge Werbeverbote
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✅ Passivrauchschutz gilt auch für Vapes
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✅ Bundesweite Steuer auf Liquids & Puffs
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✅ Max. 2 ml Limit bei Einweg-Geräten
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✅ Politisch beschlossenes Verbot von Disposables
👉 Wer langfristig sicher & legal dampfen will, setzt besser gleich auf Pod-Systeme oder Hybride statt auf klassische Einweggeräte.
📚 Quellen
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Bundesrat / BAG – Tabakproduktegesetz (TabPG) & Tabakprodukteverordnung (TabPV), Stand 2024
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Schweizer Parlament – Beschluss vom 4. Juni 2025 zum Verbot von Einweg-E-Zigaretten
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Sucht Schweiz – Infos zu Mindestalter, Werbung & Steuern
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EU-Tabakrichtlinie – 2 ml Begrenzung für Disposables (von der Schweiz übernommen)

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