⚖️ E-Zigaretten in der Schweiz: Gesetze & Vorschriften 2025 – was ist erlaubt, was nicht?

⚖️ E-Zigaretten in der Schweiz: Gesetze & Vorschriften 2025 – was ist erlaubt, was nicht?

Du willst in der Schweiz vapen – aber legal & up to date? 🚀 Dann bist du hier richtig. Wir zeigen dir, welche Regeln seit dem neuen Tabakproduktegesetz (TabPG) gelten, welche Einschränkungen für Einweg-Vapes existieren und warum es keine 30.000-Puff-Geräte mehr gibt.


👶 Wer darf kaufen? – Mindestalter 18

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der ganzen Schweiz:
👉 E-Zigaretten dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.

Das betrifft alle Geräte – ob mit oder ohne Nikotin, Pod-System oder Einweg. Händler müssen die Alterskontrolle sowohl im Laden als auch online konsequent durchführen.


🚫 Werbung, Promotion & Sponsoring – klare Verbote

Die Werbung wurde mit dem TabPG massiv eingeschränkt:

  • ❌ Keine Plakate oder Kinowerbung

  • ❌ Keine Gratisabgaben oder Promotions an Jugendliche

  • ✅ Online-Werbung nur, wenn Minderjährige nachweislich ausgeschlossen sind

Zusätzlich können die Kantone strengere Regeln erlassen. Beispiel: Genf ist bereits noch restriktiver.


🏢 Wo ist Vapen verboten?

Das TabPG dehnt den Passivrauchschutz auf E-Zigaretten aus.
👉 Dampfen ist damit in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen sowie an Arbeitsplätzen untersagt.

Das gilt für Restaurants, Bars, Kinos, Büros oder auch im ÖV. Arbeitgeber sind verpflichtet, das Verbot umzusetzen.


💸 Steuern seit 1.10.2024

Seit dem Inkrafttreten des TabPG sind E-Zigaretten-Produkte bundesweit steuerpflichtig:

  • 🔹 Nachfüll-Liquids: 0.20 CHF pro ml

  • 🔹 Einweg-Vapes (Puffs): 1.00 CHF pro ml

Das macht sich im Verkaufspreis deutlich bemerkbar.


📏 2 ml Limit für Einweg-Vapes – das Ende der „Riesen-Puffs“

Die Schweiz folgt den EU-Standards: Einweg-Vapes dürfen nur noch 2 ml Liquid enthalten.

👉 Konsequenz:

  • Geräte mit 15.000 bis 30.000 Zügen wie ELFBAR 2500, LOST MARY BM3500 oder MO5000 sind nicht mehr erlaubt.

  • Händler dürfen solche Produkte nicht mehr neu in den Umlauf bringen.

Stattdessen setzt die Industrie auf Hybrid-Vapes:

👉 Diese Geräte erfüllen die 2 ml-Regel, bieten aber mehr Züge dank Nachfüllcontainer und wiederaufladbarem Akku.


🗳️ Einweg-Vapes vor dem Aus

Am 4. Juni 2025 hat das Parlament entschieden:
➡️ Einweg-E-Zigaretten sollen ganz verboten werden.

Der Bundesrat muss nun die Details umsetzen (Übergangsfrist, Ausnahmen, Kontrollen). Klar ist:

  • Reine Disposables haben keine Zukunft.

  • Hybrid- oder wiederaufladbare Systeme bleiben erlaubt.

Einige Kantone wie Genf haben den Verkauf von Einweg-Geräten schon heute untersagt.


🔍 FAQ – die häufigsten Fragen

Ab welchem Alter darf man in der Schweiz vapen?
👉 Ab 18 Jahren, landesweit.

Sind Einweg-Vapes noch erlaubt?
👉 Ja, aber nur mit max. 2 ml – Geräte mit 15–30k Puffs sind verboten. Ein komplettes Verbot wurde beschlossen, ist aber noch in Umsetzung.

Darf ich im Restaurant oder im Büro dampfen?
👉 Nein. Der Passivrauchschutz gilt auch für Vapes in geschlossenen Räumen und am Arbeitsplatz.

Welche Steuern fallen an?
👉 0.20 CHF/ml bei Liquids, 1.00 CHF/ml bei Einweg-Geräten.

Welche Alternativen gibt es zu Disposables?
👉 Hybrid-Vapes (z. B. ELFBAR AF5000, LOST MARY BM6000) oder klassische Pod-Systeme.


🚀 Fazit

Die Schweiz hat seit Oktober 2024 einheitliche, klare Regeln für E-Zigaretten:

  • ✅ Mindestalter 18

  • ✅ Strenge Werbeverbote

  • ✅ Passivrauchschutz gilt auch für Vapes

  • ✅ Bundesweite Steuer auf Liquids & Puffs

  • ✅ Max. 2 ml Limit bei Einweg-Geräten

  • ✅ Politisch beschlossenes Verbot von Disposables

👉 Wer langfristig sicher & legal dampfen will, setzt besser gleich auf Pod-Systeme oder Hybride statt auf klassische Einweggeräte.


📚 Quellen

  • Bundesrat / BAG – Tabakproduktegesetz (TabPG) & Tabakprodukteverordnung (TabPV), Stand 2024

  • Schweizer Parlament – Beschluss vom 4. Juni 2025 zum Verbot von Einweg-E-Zigaretten

  • Sucht Schweiz – Infos zu Mindestalter, Werbung & Steuern

  • EU-Tabakrichtlinie – 2 ml Begrenzung für Disposables (von der Schweiz übernommen)

2 Comments

  1. Wie entsorge ich meine Pods richtig? Halter als Elektroschrott und Oberteil (Nachfüller) im Haushalt-Abfall?

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